Verkehrsrechtsanwalt hinzuziehen

Nicht selten kommt es vor, dass die Versicherung bei einem unverschuldeten Unfall nicht die Schadenerstattung oder nur einen Teil davon zahlen will. Sie haben allerdings keine Rechtsschutzversicherung, um einen Verkehrsrechtsanwalt einzuschalten? Können Sie sich auch so einen Anwalt nehmen? Wer zahlt diesen? Und wann wird die Einschaltung notwendig?i

Wann braucht man überhaupt einen Verkehrsrechtsanwalt?

Kam es zu einem Verkehrsunfall, in welchem Sie keine Schuld tragen, muss der Schädiger die Kosten rund um den Unfall tragen. Dazu gehören zum einen die Gutachterkosten, die Reparatur und dazu kommen viele weitere Kostenfaktoren.

Die Wenigsten wissen, dass dazu auch die Anwaltskosten gehören. Sie benötigen also keine Rechtsschutzversicherung, um sich einen Anwalt nehmen zu können. Die Haftpflichtversicherung des Gegners muss alle Kosten tragen, damit Sie wieder so gestellt sind, wie vor des Unfalleintritts und dazu gehört auch der Anwalt.

Selbst wenn eine Teilschuld festgestellt worden ist, übernimmt die Versicherung je nach Quote zum Teil die anfallenden Kosten für einen Anwalt.

Ihr Anwalt vertritt IHRE Interessen, nicht die der Versicherung

Bei den meisten Haftpflichtunfällen meldet sich die Versicherung bei Ihnen relativ schnell. Der Versicherung kommt es sehr gelegen, wenn Sie das Angebot annehmen, was Ihnen zügig unterbreitet wird. Dieses Angebot beinhaltet in den meisten Fällen, dass sich die Versicherung um die Schadensregulierung komplett kümmert und Sie nichts mehr machen müssen. Sie dürfen nur darauf warten bis Sie das Geld auf dem Konto haben.

Vorsicht bei proaktiven Hilfsangeboten der Versicherung

Dieses vermeintlich nette Hilfsangebot sollte man mit Vorsicht betrachten. Nehmen Sie nämlich das Angebot an, so wird bei Ihnen ein Gutachter der Versicherung vorbeikommen und ein Gutachten erstellen. Mit dem Gutachter der Versicherung kann die Versicherung die Kosten besser kontrollieren und regulieren. Denn es ist klar, die Versicherung wird Ihnen nicht mehr zahlen, als das Notwendigste und oft wird das auch noch gekürzt. Hinzukommt, dass Sie in eine Partnerwerkstatt der Versicherung geschickt werden.

Um nicht in diese Falle zu treten, empfiehlt es sich einen Verkehrsrechtsanwalt hinzuziehen. Dieser wird Ihnen ebenfalls von dem vermeintlich freundlichen Angebot abraten. Er wird Sie darauf hinweisen, dass es für die bessere Option wäre, sich einen eigenen Kfz-Sachverständigen zu suchen, der den Schaden objektiv und neutral untersucht. Ein unabhängiger Gutachter kommt in keinen Interessenkonflikt und versucht ihre Ansprüche vollumfänglich geltend zu machen.

Unterstützung auch bei möglichen Kürzungen

Der Anwalt unterstützt Sie dabei von Anfang an bei der Durchsetzung aller Kosten der Schadensregulierung. Durch die jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet weiß der Anwalt welche Rechte Sie haben. Kommt es zu Kürzungen, kann der Fachanwalt dafür sorgen, dass Sie doch noch zu einer vollen Schadensregulierung kommen.

Welche Kosten häufig gekürzt werden

Gerade Kostenfaktoren wie die Reparaturkosten, Wertminderung oder auch die Nutzungsausfallentschädigung werden gerne von der Versicherung gekürzt. Als Laie hat man gegen die Versicherung oft keine Chance.

Ein Anwalt wird mit seinem Fachwissen versuchen Ihre Interessen durchzusetzen und weiß, wo diese liegen und wo die Versicherung kürzen darf und wo nicht.

Das Kfz-Sachverständigenbüro Homann arbeitet seit Jahren mit einer angesehenen Anwaltskanzlei zusammen, die sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat. Wir konnten immer sehr positive Erfahrungen mit der Kanzlei sammeln und empfehlen sie gerne weiter.

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Wir sind als Gutachter in und um Hamburg schnell vor Ort und helfen fachmännisch.

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