Unfallgutachten Hamburg
Ist es zu einem Verkehrsunfall gekommen und ihr Auto ist ohne ihr eigenes Verschulden beschädigt worden, sollten Sie nicht zögern, ein Schadengutachten erstellen zu lassen, damit Sie zu einer schnellen Schadenregulierung kommen.
Das Kfz-Sachverständigen Büro Homann erstellt gerne für Sie ein solches Unfallgutachten in und um Hamburg und berät Sie kostenlos, was für Sie in der jeweiligen Situation am besten ist.
Warum sollte ich nach einem Unfall ein Gutachten erstellen lassen?
Meistens kann man selber die Größe des Schadens nicht erahnen und vor allem ob dieser Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeuges hat. Wir als Experten mit Hauptsitz in Schenefeld im Westen von Hamburg prüfen mit modernster Technik den gesamten Schaden des Fahrzeuges. Dazu gehören zum Beispiel auch Entscheidungen, ob man gegebenenfalls den Schadenbereich freilegen muss, um den vollen Umfang des Schadens begutachten zu können.
Unfall gehabt: Was jetzt zu tun ist
- Absichern
Sichern Sie die Unfallstelle ab (Warnblinker, Warnweste und Warndreieck). - Erste Hilfe leisten
Leisten Sie Erste Hilfe und rufen den Notruf. - Zeugen und Personalien
Schauen Sie nach möglichen Zeugen und tauschen die Personalien und Daten (Name, Kontaktdaten, Versicherung, Kennzeichen) mit dem Unfallgegner aus. - Beweissicherung
Sichern Sie die Beweise und erstellen ggf. eine Unfallskizze. - Anrufen
Rufen Sie uns direkt an und erhalten Sie sofortige Hilfe von uns!
Handelt es sich um einen unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden)?
In den meisten Fällen werden wir beauftragt, wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt. Dies ist der Fall, wenn Sie einen unverschuldeten Unfall mit ihrem Fahrzeug hatten. Der Unfallverursacher ist damit verpflichtet, den Schaden und die anstehenden Kosten zu ersetzen.
Vollständige Kostenübernahme durch die Versicherung
Damit es zu einer vollständigen Regulierung kommt, brauchen Sie ein Gutachten, welches den Schaden belegt. Das zertifizierte Gutachten dient auf der einen Seite zur Beweissicherung des Unfalls, falls es zu einem Rechtsstreit kommt und Sie in der Pflicht sind, den Schaden zu beweisen. Auf der anderen Seite ist das Gutachten auch eine solide Basis für eine korrekte Schadenregulierung.
Dabei ermitteln wir unter anderem die Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, die Reparaturkosten, sowie den Wiederbeschaffungswert als, auch wenn nötig den Restwert.
Vor allem dient das Gutachten aber für ihre eigene Absicherung und ist in jedem Fall zu empfehlen.
Kasko- statt Haftpflichtschaden
Sollten Sie der Verursacher des Unfalls sein oder der Schädiger ist unbekannt, so haben Sie gemäß ihrer Versicherungsbedingungen der Kaskoversicherung Anspruch auf Ersatz. In diesem Fall erstellen wir gerne für Sie einen Kostenvoranschlag und wenn gewünscht erstellen wir ggf. nach Absprache mit dem Versicherer ein Kaskogutachten.
Wer zahlt das Unfallgutachten?
Wichtig ist zu wissen, dass Sie grundsätzlich das Recht auf Ausgleich des Schadens haben. Als Geschädigter haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihnen sämtliche Kosten, die durch den Unfall entstanden sind, vom Schadensverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung erstattet werden. Außerdem haben Sie das Recht, sich einen Gutachter ihrer Wahl zu suchen, denn auch diese Kosten werden vom Gegner getragen. Damit der Anspruch in Kraft gesetzt wird, sollte die Schuldfrage geklärt sein.
Die Versicherung schlägt einen Sachverständigen vor – was soll ich tun?
Oftmals wird Ihnen als Erstes ein Sachverständiger der gegnerischen Versicherung vorgeschlagen, der den Schaden beurteilen soll. Dieser Versicherungs-Sachverständige handelt im Interesse der gegnerischen Versicherung und diese Gutachten sind oftmals mit zu geringen Schadensummen beurteilt. Es scheint auf den ersten Blick als ein freundliches Angebot, dass Sie sich um nichts kümmern müssen, aber des Öfteren stellt sich dies als Nachteil heraus.
Unser Rat an Sie:
Sie haben das Recht, sich einen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens zu suchen und sind nicht verpflichtet, den Gutachter von der gegnerischen Versicherung anzunehmen. Sie erfahren dadurch keinen Nachteil, denn es obliegt Ihnen, sich einen Gutachter ihres Vertrauens zu suchen. Die entstehenden Kosten muss die gegnerische Versicherung tragen.
Ihr Vorteil bei der Wahl eines unabhängigen Gutachters
Unser Kfz-Sachverständigenbüro Homann beurteilen ihren Schaden unparteiisch, objektiv und vollumfänglich. Wir sind selbstständige und unabhängige Gutachter, die mit keiner Versicherung zusammenarbeiten.
Was in unserem Schadengutachten enthalten ist
- Dokumentation von Schäden
- Wiederbeschaffungswert
- Reparaturkosten
- Wertminderung
- Nutzungsausfall
- Beweissicherung durch Fotos
- Ermittlung der Versicherung
- Restwert bei Totalschaden
- direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung
- auf Wunsch komplette Schadenabwicklung über einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Ablauf des Gutachtens
- Sie kontaktieren uns per Telefon, WhatsApp, E-Mail oder auf unserer Website und vereinbaren einen Termin.
- Es wird kurzfristig ein Termin vereinbart, dieser kann an Ihrem Ort der Wahl stattfinden.
- Im Termin erfolgt die Begutachtung des Schadens, das Aufnehmen aller relevanter Daten und das Fotografieren des Schadens.
- Wir erstellen anschließend mit allen Daten das Gutachten, dies geschieht im Normalfall innerhalb von 36 Stunden und wird direkt zu der Versicherung oder dem Anwalt geschickt.
- Sie erhalten ebenfalls ein Duplikat von dem Gutachten.
- Folgend werden Sie von der Versicherung kontaktiert und bekommen entweder die Freigabe zur Reparatur oder bei fiktiver Abrechnung das Geld für den Schaden.
- Sollte es noch Fragen oder Komplikationen bei der Abwicklung geben, stehen wir für Sie mit Rat und Tat zur Seite und begleite
Alternativen zum Unfallgutachten
Kurzgutachten
Ein Kurzgutachten ist die, wie der Name schon sagt, die kurze Variante eines Unfallgutachtens. Handelt es sich um einen Bagatellschaden, so ist das Kurzgutachten eine gute Alternative.
Ist der Schaden größer, so sollten Sie aber ein normales Gutachten erstellen lassen.
Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag ist eine Veranschlagung von Kosten für die Reparatur. Allerdings werden Werte wie die Wertminderung oder auch der Restwert nicht berücksichtigt. Diese Alternative gilt als sehr unsicher, da die Beweissicherung meistens als ungenügend gilt.
Sprechen Sie uns an:
Wir sind als Gutachter in und um Hamburg schnell vor Ort und helfen fachmännisch.
Rufen Sie uns direkt an unter: 040/571 44 717