Unfall an die Versicherung melden: So geht’s
Nach einem Verkehrsunfall möchte man möglichst schnell den Schaden reguliert bekommen. Das bedeutet aber oft viel Geduld und starke Nerven. Um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben, muss man ihn der Versicherung melden.
Aber muss man auch als Geschädigter die gegnerische Versicherung kontaktieren? Worauf muss man bei der Kommunikation mit der Versicherung achten?
Wir geben Ihnen in diesem Beitrag dazu die Antworten!
Wer muss den Unfall der Versicherung melden?
Damit es zu einer Schadensregulierung kommt, muss der Verkehrsunfall bei der Versicherung gemeldet werden. Wer dabei die Versicherung kontaktieren muss, kommt auf die Schuldfrage an.
Grundsätzlich gilt es, dass man den Unfall auch der eigenen Versicherung melden muss. Sollte nämlich der Unfallgegner den Schaden seiner Versicherung nicht melden, trägt der frühe Kontakt mit der eigenen Versicherung zu der Beweissicherung bei. Kommt es im Nachhinein doch zu Uneinigkeiten der Schuldfrage und man bekommt mitgeteilt, dass doch eine Teilschuld besteht und hat den Schaden bereits der Versicherung gemeldet, so kann die Versicherung sich nicht weigern diesen zu bezahlen.
Unverschuldeten Unfall melden
Handelt es sich um einen Haftpflichtschaden, Sie hatten also keine Schuld an dem Unfall, so muss der Unfallgegner seine Haftpflichtversicherung den Schaden melden. Diese setzt sich anschließend mit Ihnen in Verbindung, um den Schaden zu regulieren. Es ist aber ratsam ebenfalls die gegnerische Versicherung zu kontaktieren, um Missverständnissen vorzubeugen.
Selbstverschuldeten Unfall melden
Tragen Sie die Schuld an dem Verkehrsunfall, so sind Sie dazu verpflichtet Ihre Haftpflichtversicherung zu kontaktieren und Sie über den Unfall zu informieren. Um den eigenen Schaden reguliert zu bekommen, müssen Sie Kontakt mit Ihrer Kaskoversicherung aufnehmen.
Teilschuld der Versicherung melden
Jeder der Beteiligten hat eine gewisse Teilschuld bei dem Unfall, so müssen auch beide aktiv werden. Sie beide müssen bei ihrer Haftpflichtversicherung den Schaden melden und auch hier steht es Ihnen offen, ob Sie bei der gegnerischen Versicherung auch noch mal den Schaden melden wollen.
Der Unfallgegner begeht Fahrerflucht – was tun?
Weigert sich der Beteiligte seine Angaben und Versicherungsdaten Ihnen mitzuteilen oder handelt es sich um Fahrerflucht, so sollten Sie sich auf jeden Fall das Kennzeichen merken. Schreiben Sie sich das Kennzeichen direkt auf, denn während eines Schocks vergisst man dies leicht.
Mithilfe des Kennzeichens können Sie bei dem Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0800 2502600 anrufen. Dort erfahren Sie, bei welcher Haftpflichtversicherung der Beteiligte versichert ist und können diese kontaktieren.
Wie sehen die Meldefristen aus?
Um einen Unfall bei der Versicherung zu melden, gelten verschiedene Fristen, die es zu beachten gilt. Werden diese missachtet, so kann die Versicherung sich weigern für den Schaden aufzukommen. Es gilt also grundsätzlich, den Schaden so schnell wie möglich bei der Versicherung zu melden.
Vorgabe im Versicherungsvertragsgesetz
Die Frist für die Meldung eines Unfalls beträgt 7 Tage ab dem Unfallzeitpunkt. Dies wird im § 104 des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgehalten. Wurden Menschen schwer verletzt oder gab es Tote bei dem Unfall, muss er innerhalb von 48 Stunden bei der Versicherung gemeldet werden.
Von Versicherung zu Versicherung kann diese Frist aber abweichen. Sie können in ihren Versicherungsbedingungen die genaue Frist zur Meldung eines Verkehrsunfalls nochmals durchlesen.
Kontaktieren Sie das Kfz-Sachverständigenbüro Homann nach dem Unfall, melden wir für Sie den Schaden bei der Versicherung und übernehmen jeglichen weiteren Kontakt. Wir kümmern uns um die vollständige Schadensregulierung und sorgen für eine reibungslose Abwicklung.
Riskieren Sie keinen Anspruchsverlust
Informieren Sie die Versicherung nicht innerhalb der Frist ihrer Versicherungsbedingungen, so können Sie den Anspruch auf Schadensersatzleistungen verlieren. Wenden Sie sich also direkt an einen Kfz-Sachverständigen oder kontaktieren Sie selber die Versicherung!
Ablauf: Das Wichtigste zuerst
Bevor Sie den Schaden der Versicherung melden, steht an erster Stelle den Unfallort abzusichern. Dazu gehören die 3 W‘s:
- Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste anziehen
- Warndreieck aufstellen:
- Innenstadt mindestens 50 Meter entfernt aufstellen
- Landstraße mindestens 100 Meter entfernt aufstellen
- Autobahn mindestens 200 Meter entfernt aufstellen (200 Meter entsprechen 4 Pfosten).
- ist der Unfallort unübersichtlich, muss das Warndreieck so aufgestellt werden, dass es in ausreichender Entfernung von Anderen gesehen werden kann.
Anschließend wird kontrolliert, ob es zu Verletzten kam. Leisten Sie gegebenenfalls Erste Hilfe und rufen Sie anschließend den Notruf unter der Nummer 112. Sollten Sie unsicher sein bei der Ersten Hilfe, zögern Sie nicht den Notruf um Hilfe zu fragen. Dieser wird Ihnen gerne helfen und sie Schritt für Schritt begleiten.
Zweiter Schritt: Austausch der Personalien und Unfallbericht
Erst dann tauschen Sie die Personalien und Versicherungsdaten mit dem Beteiligten aus. Ein Unfallbericht, Unfallskizze und eine Fotodokumentation sollte zur Beweissicherung beitragen und nicht vergessen werden. Danach wird gegebenenfalls die Polizei gerufen.
Unfallbericht schreiben
Hier lernen Sie wie man einen Unfallbericht schreibt, wie man eine Skizze anfertigt und wie die Fotodokumentation aussehen sollte.
Empfehlung:
Rufen Sie uns jetzt schon an und wir versuchen direkt zum Unfallort zu kommen und dokumentieren den entstandenen Schaden fachmännisch. Wir erstellen Ihnen anschließend direkt ein Unfallgutachten, sodass sie schnell zu einer vollen Schadensregulierung kommen. Rufen Sie uns einfach an oder leiten Sie uns Ihre ersten Bilder vom Unfall per WhatsApp direkt weiter.
Erst dann kontaktieren Sie die Versicherung und melden den Unfall.
Was Sie bei der Meldung an die Versicherung griffbereit haben sollten
Dabei sollten Sie folgende Daten zur Hand haben:
- Ausweispapiere / Kontaktpapiere
- Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
- Name der Versicherung und Versicherungsnummer des Unfallgegners
- Ggf. den Unfallbericht der Polizei
- Ihr Unfallbericht, Unfallskizze und die Fotodokumentation
Liste: Kontaktdaten der Versicherungen
Anbei finden Sie die Kontaktdaten der verschiedenen Versicherungen.
Versicherung | E-Mail Adresse | Telefonnummer |
A&O Autoversicherung Oldenburg | info@oeffentlicheoldenburg.de | 0441 2228 111 |
Aachen Münchener | schaden-nuernberg@amv.de | 0221 3395-2787 |
ADAC | schaden@auto.adac.de | 0228 268-8700 |
ADCURI | info@barmenia.de | 0202 438-44444 |
Admiral | service@admiraldirekt.de | 02203 5002160 |
Allianz | sachschaden@allianz.de | 0800 – 11 22 33 44 |
AXA | schaden@axa.de | 0800 2920333 |
Bavaria | info@bavariadirekt.de | (0)89 46 22 47 27 |
Concordia | schaden@concordia.de | +49 (511) 5701-1966 |
CosmosDirekt | info@cosmosdirekt.de | 0681-9 66 68 00 |
DEVK Versicherung | gmu8900@devk.de | 0800 4-757-757 |
EUROPA | schaden@europa.de | 0221 606070-70 |
Friday | schaden@friday.de | 030 – 959 983 210 |
Generali | schaden-nuernberg@generali.de | (089) 55987-261 |
Hannoversche | kontakt@hannoversche-leben.de | 51167054107 |
HDI | kfz-schadenservice@hdi.de | +49 05116263 160 |
Helevetia | schaden@helvetia.at | 069 58 00 55 704 |
HUK | info@huk-coburg.de | 0800 2 485 445 |
Itzehoer | info@itzehoer.de | +49 4821 773-680 |
Janitos | versicherung@janitos.de | +49 6221 709 1570 |
Kravag | schaden.hamburg@kravag.de | 0800 533-1131 |
LVM | info@lvm.de | 0251 702-0 |
Mecklenburgische | schaden4@mecklenburgische.de | 0511 5351-0 |
Nürnberger | info@nuernberger.de | 0800 531-6666 |
Provinzial | service@provinzial.com | 0211 978 5511 |
R und V | schaden_kfz_db480@ruv.de | 0800 533-1111 |
Signal Iduna | info@signal-iduna.de | 0800 6001200 |
Versicherungskammer Bayern | schaden@vkb.de | +49 800 62 36 62 36 |
VHV Versicherung | schaden@vhv.de | 0511 907 88 11 |
Würtembergische Versicherung | schadenservice@würtembergische.de | 00800 81 82 2000 |
Zürich | service@zurich.de | (0) 221 7715-7780 |
Das Kfz-Sachverständigenbüro Homann gibt keine Gewährleistung über die Aktualität und Richtigkeit der Angaben.
Sprechen Sie uns an:
Wir sind als Gutachter in und um Hamburg schnell vor Ort und helfen fachmännisch.
Rufen Sie uns direkt an unter: 040/571 44 717