Bagatellschaden: Was ist zu beachten

Sie stehen vor Ihrem Fahrzeug, das in einen Unfall verwickelt worden ist und fragen sich nun, um welchen Umfang von Schaden es sich handelt. Geht es um einen leichten Schaden, so wird dieser als Bagatellschaden bezeichnet.
Aber was bedeutet der Bagatellschaden, was müssen Sie dabei beachten und wie ist mit der Versicherung umzugehen?

Was ist ein Bagatellschaden?

Ein Bagatellschaden ist ein geringfügiger Kleinstschaden an einem Fahrzeug. Eine gesetzliche Grenze für Bagatellschäden gibt es nicht.

In der Regel heißt es: liegen die Schadenskosten unter 750 € bis 1.000 €, werden diese als Bagatellschäden bezeichnet. Dies sind meistens Schäden am Lack wie zum Beispiel Kratzer oder Schrammen.

Vermeintliche Bagatellschäden nicht unterschätzen

Doch Bagatellschäden sollte man nicht unterschätzen. Die Fahrzeuge von heute sind mittlerweile so gebaut, dass man als Laie oft den Schaden von außen nicht weiter erahnen kann. Um das volle Ausmaß des Schadens ermittelt zu bekommen, muss oft die Verkleidung des Fahrzeuges abgebaut werden. Hier kommt es oft zu einigen Überraschungen, wenn doch mehr beschädigt worden ist, als vermutet.

Wird der Schaden also zu früh als Bagatellschaden abgewickelt, so kann es für Sie schnell sehr teuer werden. Handelt es sich wirklich um einen Bagatellschaden, so wird auf ein Unfallgutachten verzichtet, da der Schaden zu gering ist und das Gutachten damit zu teuer für die Versicherung wäre.

Unfallgutachten, Kurzgutachten oder Werkstatt-Kostenvoranschlag

Als Erstes sollte abgeklärt werden, ob es sich wirklich um einen Bagatellschaden handelt oder ob der Schaden doch größer ist als vermutet.
Bei einem Unfallgutachten würde ihr Kfz-Sachverständige für Sie die Höhe des Schadens ermitteln.

Doch aufgepasst: Bei einem Bagatellschaden gilt es, als unverhältnismäßig, ein großes Unfallgutachten erstellen zu lassen und aus diesem Grund zahlt die Versicherung hier nicht.

Kurzgutachten

Stattdessen haben Sie die Möglichkeit, ein Kurzgutachten bei einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen erstellen zu lassen. Ein Kurzgutachten ist, wie der Name schon sagt das normale Unfallgutachten in kurzer Form. Mit dem Kurzgutachten können Sie den Schaden rechtssicher mit der Versicherung abwickeln. In der Regel wird das Kurzgutachten von der Versicherung übernommen, aber Sie sollten auch dies im Vorhinein abklären.

Kostenvoranschlag

Eine andere Möglichkeit wäre, sich ein Kostenvoranschlag von einer Werkstatt einzuholen. Dieser beinhaltet aber keine Sicherung von Beweisen und kommt es zu einem Rechtsstreit, könnte es mit nur einem Kostenvoranschlag zu Problemen kommen.

Der Kostenvoranschlag ist nicht verbindlich, so kann es dazu kommen, sollten die Reparaturkosten im Nachhinein höher ausfallen als veranschlagt, dass die Versicherung diese Kosten nicht zahlt. Außerdem werden wichtige Werte wie die Wertminderung und der Nutzungsausfall nicht ermittelt.

Unser Tipp:

Demzufolge empfehlen wir Ihnen, sich immer für ein Kurzgutachten zu entscheiden. Sie sind hierbei rechtlich auf der sicheren Seite und haben einen Gutachter an der Hand, der Ihnen weiterhelfen kann, wenn es zu Problemen kommt.

Wird das Auto durch den Bagatellschaden zum Unfallfahrzeug?

Bagatellschäden sind meist Schäden an der Oberfläche des Fahrzeuge. Doch nur leichte Schäden führen nicht direkt dazu, dass ihr Fahrzeug jetzt als Unfallauto eingestuft wird.
Sie sollten einen Gutachter hinzuziehen, der den Schaden genau begutachtet und feststellt, ob Ihr Fahrzeug als unfallfrei gilt.

Trotzdem kommt es durch diesen Schaden zu einer Wertminderung, daher ist es zu empfehlen, auch kleine Bagatellschäden fachmännisch reparieren zu lassen, damit Sie durch den Schaden im Verkauf keinen Nachteil erfahren.

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Wir sind als Gutachter in und um Hamburg schnell vor Ort und helfen fachmännisch.

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