Leihwagen nach Unfall

Haben Sie Anspruch auf einen Leihwagen nach einem Unfall?

Sie sind gerade auf dem Weg zur Arbeit. Sie sind sowohl beruflich als auch privat auf Ihr Fahrzeug angewiesen. Umso ärgerlicher ist es, wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, an dem sie nicht Schuld haben. Ihr Auto ist nicht mehr fahrtauglich und die Reparatur dauert zu lange, um beruflich keine Einbußen zu haben. Natürlich wollen Sie wieder schnellstmöglich mobil sein.

Wir erklären Ihnen in diesem Ratgebertext, wann Sie Anspruch auf einen Mietwagen haben und welche Aspekte es zu beachten gilt.

Unverschuldeter Unfall: Anspruch auf Mietfahrzeug?

Sie hatten einen Verkehrsunfall, in dem Sie nicht der Schädiger sind, und Ihr Fahrzeug muss nun erst mal in die Werkstatt? Dann muss die gegnerische Versicherung diese und weitere Kosten tragen. Dadurch, dass ihr Auto erst mal in der Werkstatt ist, kommt es zu einem Nutzungsausfall.

Sind Sie beruflich auf ihr Fahrzeug so angewiesen, dass Sie täglich mehr als 20 Kilometer mit diesem fahren müssen, steht Ihnen in jedem Fall ein Ersatz zu. Dieser Fahrbedarf muss belegt werden. Sollten Sie diese Geringfügigkeitsgrenze nicht erreichen, da zum Beispiel ihr Arbeitsplatz näher liegt, ist es möglich, dass Ihnen kein Anspruch auf einen Leihwagen zusteht. In diesem Fall werden oft die Taxikosten oder Fahrkosten für die öffentlichen Verkehrsmittel erstattet. Es gibt aber auch immer wieder Ausnahmen.

Anspruch mindestens für die Dauer der Reparatur

Generell haben Sie aber den Anspruch auf einen Leihwagen während der Dauer der Reparatur und auch schon vorher, wenn sich Ihr Unfallfahrzeug bei dem Gutachter befindet. Sollten Sie sich allerdings gegen eine Reparatur entscheiden oder den Schaden selbst reparieren lassen, besteht kein Anspruch. Sie haben dann aber den Anspruch durch eine Reparaturbestätigung durch ein Sachverständigenbüro, sich den Nutzungsausfall auszahlen zu lassen

Die maximale Mietdauer für den Leihwagen

Haben Sie den Anspruch auf einen Mietwagen geklärt, können sie sich bereits vor der Reparatur einen Mietwagen nehmen. Haben Sie einen Sachverständigen beauftragt, ein Gutachten für das Fahrzeug zu erstellen, haben Sie ab diesen Zeitpunkt Anspruch auf den Leihwagen. Das Fahrzeug sollte aber nicht länger als eine Woche bei dem Gutachter sein.

Anschließend räumt Ihnen der Gesetzgeber noch 1-2 Tage Bedenkzeit ein, damit Sie entscheiden können, ob Sie den Wagen reparieren lassen wollen oder Sie sich den Schaden auszahlen lassen wollen. Entscheiden Sie sich für die Reparatur, haben Sie einen weiteren Anspruch auf den Ersatz, und zwar die gesamte Dauer der Reparatur, diese wird von Ihrem Gutachter errechnet. Dadurch das eine Reparatur immer unterschiedlich lang andauern kann, ist es wichtig, die dies genau zu dokumentieren. So kann die Versicherung ihren Mietwagenanspruch auch nicht kürzen.

Sonderfall Totalschaden

Das Unfallfahrzeug ist so stark beschädigt, dass es zu unwirtschaftlich ist, das Fahrzeug reparieren zu lassen und der Anspruch auf eine Reparatur verfällt. Auch in diesem Fall haben Sie natürlich Anspruch auf einen Ersatz. Es steht Ihnen ein Leihwagen für die gesamte Dauer der Wiederbeschaffung zur Verfügung.

Diese Spanne sollte in der Regel nicht länger als 14 Tage dauern.

Wer zahlt den Mietwagen?

Wichtig ist, dass die Schuldfrage zu 100 % geklärt ist, damit Sie nicht auf den Kosten des Leihwagens sitzen bleiben. Nur wenn Sie keine Schuld am Verkehrsunfall tragen, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für den Ersatz tragen.

Sind Sie Unfallverursacher, springt die Vollkaskoversicherung ein. Gemäß ihrer Bedingungen der Vollkaskoversicherung haben Sie eventuell Anspruch auf einen Leihwagen, dies gilt es zu prüfen!

Kürzung der Leistung durch die Versicherung
Zu beachten gilt: Die Versicherung darf kürzen, wenn Sie einen Mietwagen wählen, der nicht ihrer Fahrzeugklasse entspricht oder Sie den Mietwagen über die Reparaturdauer hinaus behalten.

In welcher Fahrzeugklasse dürfen Sie leasen?

SUV, Kleinwagen, Sportwagen als Mietwagen? Ist das egal?

Sie hatten mit ihrem Kleinwagen einen unverschuldeten Verkehrsunfall, da scheint es auf den ersten Blick nett, sich nun einen Sportwagen oder einen großen SUV als Mietwagen zu nehmen, da ja die Versicherung bezahlen muss. Dies ist nicht anzuraten!

Der Leihwagen muss ein vergleichbares Modell zu ihrem Fahrzeug sein, der Wagen muss aus der gleichen Fahrzeugklasse entsprechen.

-> Tabelle Fahrzeugklassen

Wer darf den Leihwagen fahren?

Generell darf nur der Geschädigte den Ersatzwagen fahren. Ausnahmen können eingetragene Fahrer sein, dies sollte allerdings im Vertrag notiert werden.

Die Alternative zum Mieten

Es besteht auch die Alternative, sich für eine Nutzungsausfallentschädigung zu entscheiden. In diesem Fall kriegen Sie eine Geldentschädigung, die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse und der Reparaturdauer.

Mehr zu dem Thema erfahren Sie in unseren Bericht „Nutzungsausfallentschädigung“

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