Kfz-Gutachten: Kosten und weitere Hinweise

Viele Geschädigte stellen sich nach einem unverschuldeten Unfall diese Fragen:

  • Wann ist es sinnvoll, einen Gutachter zu kontaktieren?
  • Wieviel kostet ein Gutachten eigentlich?
  • Wer zahlt das Gutachten am Ende überhaupt?

In diesem Beitrag finden Sie hierzu alle wichtigen Informationen und Antworten.

Wann ein Kfz-Gutachten Sinn macht

Bei Unfällen, an denen Sie keine Schuld tragen, werden Sie schnell von der gegnerischen Versicherung kontaktiert: Diese möchten Ihnen gerne ihren eigenen Gutachter vorbei schicken – vorgeblich, damit Sie schnell zu Ihrer Entschädigung kommen.

Nicht selten bieten sie auch gleich an, den ganzen Schaden abzuwickeln, damit Sie keinen Aufwand mehr damit haben. Das bedeutet, dass das Fahrzeug in eine Kooperationswerkstatt kommt und dort repariert wird.

Die Versicherung verfolgt eigene Ziele

Wie man sich vorstellen kann, will die Versicherung dabei möglichst wenig zahlen, also werden Schäden von dem Gutachter klein gehalten und die Reparatur erfolgt möglichst kostengünstig.

Aber:
Lassen Sie sich nicht direkt auf das Angebot der Versicherung ein, es könnten für Sie große Nachteile entstehen! Sie haben die Möglichkeit, selbst aktiv zu werden und sich einen eigenen Kfz-Sachverständigen zu suchen.

Lieber einen objektiven Gutachter beauftragen

Ein Unfallgutachter, der mit keiner Versicherung kooperiert, begutachtet Schäden objektiv und neutral. Es wird ein unabhängiges Gutachten erstellt, dass Ihnen hilft zu einer fairen und vollen Schadensregulierung zu kommen. Die Kosten für den Gutachter bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung tragen: Weiter unten dazu mehr.

Was ein Kfz-Gutachten beinhaltet

Sollte man aber immer einen Kfz-Gutachter einschalten oder kommt man vielleicht auch ohne aus und spart Geld?

Ein Unfallgutachter betrachtet ihr beschädigtes Fahrzeug und hält sämtliche Schäden schriftlich und mithilfe einer Fotodokumentation fest. Dies dient zur Sicherung der Beweise, falls es zu einem Rechtsstreit kommt und Sie in die Lage geraten, Ihre Person zu verteidigen.

Die Vorteile

Außerdem ist ein Gutachten unerlässlich für die Abwicklung mit der Versicherung. Liegt kein Unfallgutachten bei der Versicherung vor, kommt es zu keiner Schadenabwicklung. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung den Unfallgutachter.

Fazit: Sie sollten sich für einen unabhängigen Gutachter entscheiden, der in keinem Interessenkonflikt steht.

Gutachten-Kostenübernahme

Ist die Rede von einem Haftpflichtschaden, so sind Sie der Geschädigte in dem Unfall und tragen keine Schuld. In diesem Fall springt die gegnerische Haftpflichtversicherung ein und muss die anfallenden Kosten, wie die Erstellung des Gutachtens und das Sachverständigenhonorar tragen. Ebenfalls können ggf. Anwaltskosten, Nutzungsausfall und vieles mehr entschädigt werden.
Dabei ist es egal, welchen Gutachter sie wählen, solange es sich um einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen handelt. Die Versicherung hat die Kosten zu zahlen.

Sonderfall Bagatellschaden

Geht es bei dem Schaden allerdings um einen Bagatellschaden, so steht ein Unfallgutachten in keiner Relation zu der Schadenhöhe. Hier sollte zu einem Kurzgutachten oder einen Kostenvoranschlag zurückgegriffen werden. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag Bagatellschäden.

Mögliche Kürzungen

Oft kommt es zu Kürzungen seitens der Versicherung, da unseriöse Schadengutachter ihr Honorar zu hoch ansetzen. Seriöse Gutachter messen ihr Honorar anhand der Größe des Schadens und des Aufwands zur Erstellung des Gutachtens.

Zusammensetzung der Kosten für das Kfz-Gutachten

Bei der Erstellung eines Gutachtens kommt es nach der Besichtigung des geschädigten Fahrzeuges zu der Dokumentation. Die Schäden werden festgehalten und anschließend wird die Schadenhöhe beurteilt. Es werden die Reparaturkosten und die Wertminderung ermittelt.
Generell gilt: Je größer der Schaden, desto größer ist der Aufwand und die anfallenden Kosten für ein Gutachten.

Die Kosten für ein Gutachten setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Grundhonorar
  • Fotokosten
  • Porto- und Telefonkosten
  • Schreibkosten
  • ggf. Fahrtkosten
  • Fremdkosten (diese Kosten können z. B. bei der Preisrecherche anfallen)
  • eventuell Zusatzkosten (sollte es z. B. nötig sein den Schadenbereich freizulegen, um den vollen Schadenumfang sehen zu können)
  • ggf. Zuschläge für Sonderfahrzeuge

Das Grundhonorar eines Gutachters

Das Honorar von Kfz-Sachverständigen ist nicht gesetzlich geregelt, so kommt es oft zu einigen Unterschieden. Das Kfz-Sachverständigenbüro Homann orientiert sich an der Honorartabelle von dem Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen.
Diese Tabelle überprüft die Angemessenheit des Honorars der Sachverständigen.

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