Unfallauto verkaufen: Was Sie beachten sollten

Auf unseren deutschen Straßen passieren jährlich mehr als 2,6 Millionen Unfälle. Hatten Sie in der Vergangenheit mit ihrem Fahrzeug einen Unfall und wollen jetzt gerne dieses veräußern, kommt schnell die Frage auf, ob es sich um einen Unfallauto handelt oder nicht. Sie erfahren hier, was ein Unfallwagen ist und wie Sie ihn richtig verkaufen.

Ab wann ist das Fahrzeug ein Unfallauto?

Grundsätzlich wird jedes Fahrzeug, welches schon mal in einen Verkehrsunfall verwickelt war, als ein Unfallwagen definiert. Allerdings kommt es immer auf den Schaden selber an.

Spezialfall Bagatellschaden

Handelt es sich um einen Bagatellschaden, also um einen Schaden der unterhalb der Grenze von 700 € bis 1.000 € liegt, geht man davon aus das es sich um kein Unfallauto handelt. Solche Schäden sind zum Beispiel einfache Kratzer oder Schrammen auf dem Lack, die sich einfach beseitigen lassen.
In solchen Fällen gilt das Fahrzeug als unfallfrei.

Wann handelt es sich nicht um einen Bagatellschaden?

Ist der Schaden jedoch größer und es wurden ggf. sogar Teile ausgetauscht, wird Ihr Fahrzeug als ein Unfallwagen eingestuft. Haben Sie nach dem Unfall ein Gutachten erstellen lassen, können Sie hieraus erfahren, wie hoch die Reparaturkosten ausfallen würden. Liegen diese über der Bagatellgrenze, so spricht man auch von einem Unfallauto.

Wichtig: Auch nach einer Reparatur bleibt das Fahrzeug ein Unfallfahrzeug.

Tipp: Gutachter hinzuziehen

Sind Sie sich immer noch unsicher, ob ihr Fahrzeug jetzt ein Unfallauto ist, dann ziehen ganz einfach einen Unfallgutachter hinzu. Die Kfz-Sachverständigen Homann begutachten Ihren Schaden und können Ihnen in einem Gutachten alle Fragen beantworten. Sie erhalten ebenfalls Werte ermittelt wie zum Beispiel die Wertminderung durch den Unfall und den Restwert.

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Einstufung als Unfallauto muß angegeben werden

Wurde das Fahrzeug als ein Unfallwagen eingestuft, sind Sie dazu verpflichtet dies beim Verkauf anzugeben. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie beim Verkauf auch Bagatellschäden mit angeben. Kommt es nämlich zu Täuschungsversuchen, kann rechtlich gegen Sie vorgegangen werden und es drohen hohe Geldstrafen oder gar Freiheitsstrafen. Stellt der Käufer die Täuschung fest, so hat er die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Wo kann ich mein Unfallauto verkaufen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten das Fahrzeug für den Verkauf anzubieten:

Händler

Autohändler lassen sich mittlerweile in fast jeden kleinen Ort finden. Nehmen Sie telefonisch mit Ihnen Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin. Vor Ort sollten Sie sich darauf einstellen, dass ihr Fahrzeug begutachtet wird und evtl. eine Probefahrt gemacht wird. Ist der Händler interessiert kommt es zu einer Preisverhandlung, lassen Sie sich hier nicht unter Druck setzen. Nachdem es zu einem Verkauf kam, melden Sie zeitnah das Fahrzeug ab und entwerten Sie die Kennzeichen.

Online Portale oder Zeitungsannoncen

Es besteht auch die Möglichkeit das Fahrzeug in Online Anzeigen / Zeitungsannoncen einzustellen. Hierzu machen Sie Bilder von dem Fahrzeug und schreiben alles, was Sie zu dem Wagen wissen auf. Es sollten Angaben zu dem allgemeinen Zustand, Modell, Leistung, Kraftstoffverbrauch, Kraftstoffart, Datum der Erstzulassung und Ausstattung nicht fehlen. Der potenzielle Käufer versucht mit Ihnen einen Termin zu vereinbaren und anschließend findet eine Besichtigung statt. Auch hier sollten Sie sich auf Verhandlungen einstellen.

Fahrzeugverwertungsstellen

Bei einem Termin in der Verkaufsstelle, wird Ihr Fahrzeug gründlich begutachtet und eine Probefahrt gemacht. Der Wert von Ihrem Fahrzeug wird ermittelt und Ihnen wird ein Angebot unterbreitet. Sie haben nun ganze 2 Tage Zeit sich weitere Angebote einzuholen. Der Händler darf innerhalb der Zeit das unterbreitete Angebot nicht nochmals verändern.

Fahrzeug mit Totalschaden veräußern

Ein Fahrzeug zu veräußern, welches einen Totalschaden erlitten hat, ist in der Regel nicht schwierig. Es gibt viele Ankäufer, wie zum Beispiel Fahrzeugverwertungsstellen, die sich in Ihrer Nähe finden lassen.

Unser Tipp: Neutrale Wertermittlung

Suchen Sie sich einen unabhängigen Kfz-Gutachter, der Ihren Gebrauchtwagen noch mal penibel prüft. Ein unabhängiger Gutachter steht in keinem Interessenkonflikt und kann Ihnen aus einer neutralen Sicht den aktuellen Wert Ihres Fahrzeugs ermitteln. Hierbei werden auch im Nachhinein verbaute Sonderbauteile, die eventuell mehr Wert haben, berücksichtigt. Mithilfe des Gutachtens wissen Sie genau für wie viel Sie Ihr Fahrzeug anbieten können und können dadurch Ihre Verkaufsposition stärken.

Zusammenfassung

  • In der Regel wird ein Fahrzeug zu einem Unfallauto, wenn es sich um einen Schaden von min. 1.000 € handelt.
  • Ein Kfz-Gutachter kann beurteilen, ob Ihr Fahrzeug ein Unfallwagen ist.
  • Bei einem Verkauf sollte jeder Schaden angegeben werden.
  • Sie können Ihr Unfallfahrzeug über Händler, Online Portale, Zeitungsannoncen oder Fahrzeugverwertungsstellen verkaufen.

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