Unfallschaden-Ratgeber
Ganz egal wen die Schuld trifft – ein Unfallschaden ist immer sehr ärgerlich. Dieser Ärger ist oft mit hohen entstehenden Kosten und Nerven verbunden. Dazu kommen Unsicherheiten wie man am besten vorgeht, um zu einer vollumfänglichen Schadenabwicklung zu kommen. In diesem Beitrag informieren wir Sie rund um das Thema und gehen darauf ein,
- was ein Unfallschaden überhaupt ist
- wie man ihn bei der Versicherung meldet und
- worauf es zu achten gilt.
Definition: Wann gilt der Schaden als Unfallschaden?
Ein Unfallschaden liegt vor, wenn es zu einem Blechschaden am Fahrzeug gekommen ist. Dabei kann es sich um einen Bagatellschaden oder einen größeren Schaden handeln, dies ist unerheblich. Ist die Schuldfrage geklärt, so muss die Haftpflichtversicherung des Schuldigen alle Kosten tragen, die durch den Verkehrsunfall entstanden sind.
Die wichtigsten Schritte nach einem Unfall
Auf den deutschen Straßen kracht es täglich mehrere Male, allein in Hamburg kam es vergangenes Jahr über 58.000 Mal zu einem Verkehrsunfall. Die Zahlen sind zwar rückläufig, aber es passiert trotzdem nicht selten.
Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten
Bei einem Verkehrsunfall stehen die Beteiligten unter Schock und oft ist man überfragt, was nun passieren muss. Zu aller erst sollte man versuchen ruhig zu bleiben und die Unfallstelle abzusichern. Schauen Sie, ob jemand verletzt ist und Ihre Hilfe braucht, wenn nötig leisten Sie Erste Hilfe und rufen den Notruf.
Gegebenenfalls Polizei rufen
Anschließend tauschen Sie alle Personalien und Versicherungsdaten des Unfallbeteiligten aus. Handelt es sich um einen großen Schaden oder gab es vielleicht sogar Verletzte, sind Sie verpflichtet die Polizei zu rufen. Haben Sie den Verdacht, dass der Beteiligte unter Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, sollten Sie ebenfalls nicht zögern die Polizei zu rufen.
Unfallbericht, Unfallskizze, Fotos zur Dokumentation
In der Zeit, in der Sie auf die Polizei warten, haben Sie die Möglichkeit selber aktiv zu werden. Sie sollten einen Unfallbericht, eine Unfallskizze und Fotos von dem Unfall machen. In unserem Beitrag „Unfallbericht“ finden Sie alle nötigen Informationen und finden eine Vorlage zum Downloaden, die Sie sich in ihr Handschuhfach legen sollten.
Wichtig: Unterschreiben Sie am Unfallort kein Schuldeingeständnis
Die Schadenabwicklung
Nach den ersten Schritten, die direkt am Unfallort passieren, kommt es nun zu der Schadenabwicklung. Damit diese schnell und unkompliziert läuft muss einiges beachtet werden. Die Versicherungen müssen kontaktiert werden und es empfiehlt sich bei einem unverschuldeten Unfall, sich einen unabhängigen Gutachter zu suchen.
Wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben
Tragen Sie die Schuld an dem Verkehrsunfall, so sind Sie verpflichtet Ihre abgeschlossene Haftpflichtversicherung zu kontaktieren und den Schaden zu melden. Die Haftpflichtversicherung trägt alle Schäden, die am gegnerischen Fahrzeug entstanden sind. Wurden Personen verletzt, zahlt auch hier die Versicherung gegebenenfalls Schmerzensgeld.
Haben Sie eine Kaskoversicherung, zahlt diese die entstandenen Schäden am eigenen Fahrzeug. Inwieweit diese Kosten übernommen werden, können Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nachlesen. Dies ist von Vertrag zu Vertrag immer unterschiedlich. Nachdem Sie ihre Kaskoversicherung kontaktiert haben, wird Ihnen meistens ein Versicherungssachverständigen vorbeigeschickt, der den Schaden beurteilt.
Hochstufung in der Haftpflichtversicherung
Nach der Schadensabwicklung werden Sie in Ihrer Haftpflichtversicherung hochgestuft und die Schadenfreiheitsklasse sinkt. Zukünftig werden Sie höhere Versicherungsbeiträge zahlen müssen. Daher empfiehlt es sich, wenn es sich zum Beispiel und einen Bagatellschaden handelt (Schaden bis 1.000 €), die Schadensabwicklung ohne die Versicherung vorzunehmen. Somit werden Sie im nächsten Jahr nicht hochgestuft und müssen nicht mehr zahlen.
Beachten Sie:
- Die Kosten für einen Anwalt muss man bei einem selbstverschuldeten Unfall meistens selber tragen.
- Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigungen werden meistens nicht gezahlt.
- Die unabhängigen Sachverständigen Homann erstellen gerne mit Ihnen nach Absprache ein Kasko-Unfallgutachten.
Wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben
Kam es zu einem Unfall und Sie tragen keine Schuld, so muss die gegnerische Haftpflichtversicherung den Schaden an ihrem Fahrzeug erstatten.
Der Unfallverursacher kontaktiert seine Versicherung und diese wird sich anschließend bei Ihnen melden. Die Versicherung wird Ihnen vorschlagen, einen Kfz-Sachverständigen von der Versicherung vorbeizuschicken und oft wird Ihnen angeboten, dass die Versicherung für Sie die gesamte Schadensabwicklung übernimmt.
Wir empfehlen Ihnen dieses Angebot auf keinen Fall anzunehmen.
Die Versicherung wird versuchen die Schadensumme so klein wie möglich zu halten und Erstattungen, die Ihnen zu stehen, zu kürzen.
Tipp: Unabhängigen Sachverständigen beauftragen
Suchen Sie sich einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der Ihnen ein objektives und neutrales Gutachten erstellt. Die Kosten für einen eigenen Gutachter werden ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen und es ist ihr Recht einen freien unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen.
Begutachtung des Unfallschadens
Nach der Beauftragung eines Gutachters wird ein Schadengutachten erstellt. Dieses Gutachten wird anschließend an die Versicherung weitergeleitet. Kommt es zu Kürzungen der Versicherung, empfiehlt es sich einen Verkehrsrechtsanwalt hinzuziehen, der Ihnen als Laie hilft, Ihre Interessen durchzusetzen. Die Kosten für den Anwalt muss ebenfalls die gegnerische Versicherung tragen.
Ihre Ansprüche nach einem unverschuldeten Unfall:
- Sie können sich einen Gutachter Ihres Vertrauens suchen.
- Sie haben Anspruch auf einen Leihwagen oder einer Nutzungsausfallentschädigung.
- Sie bekommen die Wertminderung, die Ihr Fahrzeug durch den Unfall erfahren hat, erstattet.
- Sie können einen Verkehrsrechtsanwalt hinzuziehen, die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
- Sie können das Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen.
- Sie können den Schaden fiktiv abrechnen lassen.
Sonderfall Bagatellschaden
Liegt ein unverschuldeter Bagatellschaden vor, so werden meistens die Kosten für ein Gutachten nicht übernommen. Mehr dazu, in unserem Beitrag Bagatellschäden.
In unserem Beitrag „Unfall Versicherung melden“ finden Sie den genauen Ablauf, den man folgen sollte und unter anderem auch welche Fristen es zu beachten gilt.
Ihre Vorteile bei der Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen
Bei einem Unfall haben Sie immer das Recht sich einen eigenen Kfz-Sachverständigen zu suchen, ist der Unfall nicht Ihre Schuld, so zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung den Gutachter. Sie sollten also nicht zögern, sich einen unabhängigen und zertifizierten Gutachter Ihres Vertrauens zu suchen.
Objektive Begutachtung des Unfallschadens
Die Gutachter Homann sind selbstständige Kfz-Sachverständige und erstellen neutrale Gutachten, sodass Sie zu einer vollumfänglichen Schadensabwicklung kommen. Der Schaden wird objektiv und nicht voreingenommen begutachtet und dokumentiert.
Weitere Informationen rund um die Schadenabwicklung
Unfallbericht
Ein Unfallbericht wird noch am Unfallort geschrieben und kann entscheidend bei der Klärung der Schuldfrage sein.
Unfallwagen verkaufen
Um einen Unfallwagen zu verkaufen, gibt es viele Möglichkeiten und es sollten einige Faktoren beachtet werden.
Wertminderung nach Unfall
Nach einem Unfall kommt es automatisch zu einer Wertminderung des Fahrzeugs. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht sich die Wertminderung erstatten zu lassen.
Wirtschaftlicher Totalschaden
Ob es sich um einen Wirtschaftlichen Totalschaden handelt und was Sie erstattet bekommen, wird in diesem Beitrag geklärt.
Sprechen Sie uns an:
Wir sind als Gutachter in und um Hamburg schnell vor Ort und helfen fachmännisch.
Rufen Sie uns direkt an unter: 040/571 44 717