Restwert des Autos nach Unfall

Was ist eigentlich der Restwert beim Auto und wie wird er ermittelt?

Wir helfen Ihnen bei diesen Fragen gerne weiter und erklären Ihnen in diesem Beitrag alles rund um das Thema.

Was ist der Restwert?

Hatten Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Verkehrsunfall und Sie stellen sich die Frage, was ihr Auto jetzt noch wert ist? Der Restwert ist der reine materielle Wert, den das Fahrzeug nach einem Unfall noch hat.

Ihr Kfz-Sachverständiger errechnet für Sie diesen Wert und hält ihn in dem Gutachten fest. Entscheiden Sie sich für die fiktive Abrechnung, heißt sie wollen sich den Schaden auszahlen lassen, anstatt ihn in der Werkstatt reparieren zu lassen, spielt der Wert des Rests eine entscheidende Rolle. Die gegnerische Versicherung zahlt nämlich die Differenz des Wiederbeschaffungswertes und des Restwertes.

Liegt ein Totalschaden vor?

Mithilfe des Wertes kann der Gutachter ebenfalls feststellen, ob es sich um einen Totalschaden handelt. Die Reparaturkosten dürfen hier nicht höher ausfallen als die Differenz des Wiederbeschaffungswertes und des Restwertes.

Wie wird der Restwert des Fahrzeugs berechnet?

Um den Wert zu bestimmen, sollten Sie sich an einen Kfz-Sachverständigen wenden. Unser Tipp an Sie: Wenden Sie sich an uns! Die Gutachter Homann sind selbstständige Kfz-Sachverständige, die mit keiner Versicherung zusammenarbeiten und somit neutral agieren. Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren!

Die Schwacke-Liste

Bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts hört man oft die Schwacke-Liste. Diese Liste gibt den ungefähren Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs wieder, der anhand von Fahrzeugtyp, Baujahr, Ausstattung und Laufleistung errechnet wird. Allerdings reicht dieser Wert nicht aus, da örtliche Besonderheiten und die aktuelle Lage auf dem Gebrauchtwagenmarkt außer Acht gelassen werden.

Daher ermitteln die Gutachter Homann auch durch das Einholen regionaler Gebote von Restwertaufkäufer oder durch das Einstellen des Fahrzeuges in eine Restwertbörse den Restwert. Dabei ist der Höchstbietende entscheidend, denn dieser gibt den Restwert vor. Dieser Wert ist vor allem für die Versicherung sehr wichtig, da er bestimmt, welche Summe die Versicherung zur Wiederbeschaffung eines Fahrzeuges zu überweisen hat.

Entschädigung beim unechten Totalschaden

Ihr Fahrzeug wurde weniger als einen Monat erst zugelassen und ist noch keine 1.000 km gelaufen und Sie hatten nun ärgerlicherweise einen unverschuldeten Unfall, so kann der Neuwagenpreis als Schadenersatz eingefordert werden. Dies ist möglich, obwohl eine Reparatur noch möglich wäre und sie wäre auch günstiger als die Wiederbeschaffung. Aber aufgrund der unzumutbaren Wertminderung durch den Unfall steht es Ihnen zu, den Neuwagenpreis als Schadenersatz einzufordern.

Verkauf zügig abwickeln

Nachdem der Wert von ihrem Gutachter ermittelt worden ist, kommt es zum Verkauf des Unfallfahrzeugs. Um weitere Standkosten zu vermeiden, sollten Sie dabei nicht lange zögern. Sie dürfen nach der Bestätigung der Versicherung ihr Fahrzeug in dem festgestellten Zustand vom Gutachter veräußern. Schickt Ihnen vor dem Verkauf die Versicherung ebenfalls ein Restwertgebot und der Restwert von der Versicherung fällt höher aus als die von dem Gutachten, müssen sie dieses Angebot wahrnehmen. Daher empfiehlt es sich nicht lange zu warten mit dem Verkauf.

Unser Tipp: Ziehen Sie einen Verkehrsrechtsanwalt mit ein!

Übererlös vermeiden: Verkaufspreis darf nicht über dem Restwert liegen

Wichtig ist dabei zu beachten, dass Sie dabei verpflichtet sind, die Schadensumme gering zu halten. Verkaufen Sie den Unfallwagen über den festgehaltenen Wert im Gutachten, dürfen Sie diesen Gewinn nicht behalten. Er wird von der Versicherungssumme abgezogen. Wird das Fahrzeug mit Schaden zum Restwert verkauft, verfällt der Anspruch auf die fiktive Abrechnung.

Zusammenfassung

  • Der Restwert ist der Wert ihres Fahrzeuges nach einem Unfall.
  • Der Wert wird durch einen Kfz-Sachverständigen errechnet. Dabei wird das Baujahr, Fahrzeugtyp, Ausstattung und Laufleistung berücksichtigt.
  • Liegt ein unechter Totalschaden vor, so kann der Neuwagenpreis als Schadenersatz eingefordert werden.
  • Nach der Ermittlung des Wertes durch einen Sachverständigen können sie den Unfallwagen für den ermittelten Preis verkaufen.
  • Schickt Ihnen die Versicherung ein Restwertgebot, müssen Sie das Fahrzeug für diesen Preis verkaufen.
  • Verkaufen Sie den Wagen zu einer höheren Summe, so wird die Differenz von der Versicherungssumme angezogen.

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